MEDIZINRECHT
Die Heilberufe stehen heute mehr den je in einem Spannungsfeld aus komplexen medizinischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen. Der zunehmende Wettbewerb, die knappen Kassen im Gesundheitswesen und die anhaltenden Reformierungsbestrebungen des Gesetzgebers stellen Ärzte in schneller Abfolge vor immer neue Herausforderungen. Gleichzeitig bieten sich im Gesundheitssektor, so zum Beispiel durch die fortschreitende Liberalisierung des ärztlichen Werberechts und fachübergreifende und überörtliche Kooperationsformen, nach wie vor vielfältige Chancen. Bei der Beratung von Ärzten und anderen Heilberuflern verfolgen wir daher einen „ganzheitlichen“ Ansatz, der sich nicht auf das aktuelle Problem beschränkt, sondern stets den „Blick über den Tellerrand“ beinhaltet. Dabei kann SVM Rechtsanwälte nicht zuletzt durch die Beratung einer großen wissenschaftlichen zahnärztlichen Gesellschaft auf langjährige Erfahrungen zurückgreifen. Es besteht in der Kanzlei eine Fachanwaltschaft für Medizinrecht. Im Einzelnen beraten wir in den folgenden Teilgebieten:
- Begleitung von Niederlassung und Praxisübernahme/-übergabe
- Errichtung und Beendigung/Auseinandersetzung von Kooperationen (z.B. Berufsausübungsgemeinschaften, Job-Sharing, angestellte Ärzte, Assistenten, MVZ)
- Approbation und Zulassung sowie diese berührende Disziplinarmaßnahmen
- Fragen der Honorarabrechnung in GKV, PKV und im Beihilferecht
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen (z.B. Heilmittel-, Arzneimittelregresse)
- zivil- und strafrechtliche Arzthaftung
- Ärztliches Wettbewerbs- und Werberecht
- spezifische vertragsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit